Darf ein Taxi in dieser Situation anhalten, um Fahrgäste aufzunehmen?

Ein Taxi fährt auf der rechten Fahrspur und will am rechten Fahrbahnrand anhalten, wo zwei Personen auf dem Gehweg stehen und „wählen“. Der geplante Haltepunkt befindet sich vor der Tunneleinfahrt. Darf ein Taxi in dieser Situation anhalten, um Fahrgäste aufzunehmen?

Analyse der Situation gemäß Straßenverkehrsordnung:
Abschnitt 15.9 c der Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Halten „auf und unter Brücken sowie in Tunneln“ verboten ist. Das heißt, das Einfahren in den Tunnel und das Anhalten dort zum Einsteigen von Fahrgästen ist unter allen Umständen verboten. Zu beachten ist jedoch die Grenze des Verbots: Es beginnt genau an der Tunneleinfahrt. Das Taxi in der Abbildung steht vor dem Tunnel, nicht darin, und fällt daher nicht unter dieses Verbot.
Abschnitt 15.2 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Halten am rechten Fahrbahnrand in Ermangelung speziell dafür vorgesehener Halteplätze oder -flächen erlaubt ist, und zwar so weit rechts wie möglich, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Das Taxi hält genau am rechten Rand, außerhalb des Tunnels – das entspricht den Regeln.

Antwort: Ja, ein Taxi darf an dieser Stelle halten, um Fahrgäste aufzunehmen. Die Haltestelle befindet sich vor der Tunneleinfahrt und nicht im Tunnel selbst. Daher greift das Verbot gemäß § 15.9 c der Straßenverkehrsordnung hier nicht. Würden die Fahrgäste bereits außerhalb der Einfahrt, innerhalb des Tunnels, stehen, wäre das Anhalten verboten.

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