Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl von Regentonnen im Garten. Sie können also mehrere miteinander verbundene Behälter unter der Dachrinne aufstellen. Die Begrenzung ergibt sich jedoch nicht aus der Anzahl, sondern aus der Installationsmethode, dem Umfang der Erdarbeiten und dem Abfluss des Wassers, nachdem der Behälter voll ist.
Ein einfaches oberirdisches Fass und ein unterirdischer Rückhaltetank sind aus behördlicher Sicht nicht dasselbe. Bei einem freistehenden Behälter geht es in der Regel hauptsächlich um Sicherheit und Nachbarschaftsbeziehungen. Ein unterirdischer Tank kann bereits die baulichen Gegebenheiten erfüllen und eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfordern.
Jedes Projekt muss individuell geprüft werden. Abmessungen, Bodenhaftung, Abstand zur Grundstücksgrenze, Pufferzone, unterirdische Leitungen und Versickerungsmethoden können ausschlaggebend sein. Die folgenden Regeln dienen daher als praktische Richtlinie und stellen keine individuelle Entscheidung der Behörde dar.
Es gibt keine maximale Anzahl von Regentonnen im Garten.
Die slowakischen Vorschriften schreiben nicht vor, dass nur ein oder zwei gewöhnliche Fässer neben einem Einfamilienhaus aufgestellt werden dürfen. Sie können einen einzelnen Behälter, mehrere separate Fässer oder eine miteinander verbundene Anordnung verwenden. Wichtig ist, dass durch die Aufstellungsmethode kein Gebäude oder eine Anlage entsteht, die einem anderen Rechtsregime unterliegt.
Ein oberirdisch aufgestellter Behälter, der ohne aufwendige Bauarbeiten errichtet wird, unterscheidet sich von einem in einen Graben eingelassenen Tank. Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften der Lösung, nicht die Bezeichnung im Online-Shop. Ein als Gartenbehälter gekennzeichnetes Produkt kann nach der festen Installation zusätzlichen Anforderungen unterliegen.
Die Gemeinde kann auch für ein bestimmtes Gebiet verbindliche Regeln erlassen. In Naturschutzgebieten, Schutzgebieten oder Schutzzonen können besondere Bedingungen gelten. Prüfen Sie daher vor größeren Änderungen den Bebauungsplan und die örtlichen Vorschriften.
Ein volles Fass ist schwerer, als es auf den ersten Blick scheint.
Ein Liter Wasser wiegt etwa ein Kilogramm. Ein 500-Liter-Behälter wiegt daher, gefüllt inklusive seines Eigengewichts, mehr als eine halbe Tonne. Weicher Boden, schiefe Ziegel oder provisorische Stützen können zu Setzungen und Umkippen führen.
Der Standfuß muss eben, stabil und für die volle Last ausgelegt sein. Prüfen Sie die zulässige Tragfähigkeit des Ständers und sichern Sie den Behälter gemäß den Herstellerangaben. Stellen Sie ihn nicht an einem Ort auf, an dem er umfallen und Kinder, Haustiere, die Fassade oder einen Durchgang gefährden könnte.
Mehrere miteinander verbundene Fässer benötigen zuverlässige Kupplungen und Absperrventile. Schläuche dürfen beim Bewegen der Behälter weder behindern noch abreißen. Nach dem ersten Starkregen ist auf Undichtigkeiten, Bodensenkungen und Überlaufverhalten zu prüfen.
Der Überlauf entscheidet darüber, ob das Angebot nützt oder schadet.
Jeder Tank wird einmal befüllt. Ein 100 m² großes Dach fängt theoretisch bei 10 mm Regen etwa 1000 Liter Wasser auf, bevor Verluste abgezogen werden. Ein kleineres Fass kann daher deutlich schneller überlaufen, als der Besitzer erwartet.
Leiten Sie überschüssiges Wasser an einen Ort, der die Wassermenge aufnehmen kann, ohne das Fundament zu durchnässen, den Hang zu erodieren oder Nachbargrundstücke zu überfluten. Das Wasser darf nicht unkontrolliert auf Gehweg oder Straße fließen. Die Entwässerung sollte auch bei verstopftem Filter und während extremer Unwetter überprüft werden.
Ein weiteres Wasserreservoir, ein Regengarten oder eine professionell geplante Versickerungsanlage könnten eine gute Idee sein. Allerdings versickert Wasser nicht in allen Böden schnell genug. Lehmböden, ein hoher Grundwasserspiegel oder ein Gefälle können eine an sich sichere Sache schnell in ein Problem verwandeln.
Ein unterirdischer Rückhaltebehälter kann eine kleine Struktur sein.
Das Baugesetz Nr. 25/2025 Slg. stuft unterirdische Bauwerke mit einer bebauten Fläche von höchstens 25 m² und einer Tiefe von höchstens 3 m als Kleinbauwerke ein. Auch Rückhaltebecken werden ausdrücklich als Beispiele genannt. Dies gilt jedoch nur, wenn das Bauwerk seine Umgebung nicht wesentlich beeinträchtigt.
Die Abmessungen stellen eine Kategoriegrenze dar, keine automatische Ausnahme vom Verfahren. Für unterirdische Bauwerke ist eine Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben. Die zuständige Behörde prüft die Anmeldung, indem sie das Bauvorhaben auf Meldepflicht hin überprüft und bei Erfüllung der rec