Viele Menschen stehen vor dem Problem, an der Grenze zu bauen, deshalb haben wir beschlossen, die Lösung für dieses Problem mitzuteilen.
Jeder weiß, dass es verboten ist, an der Grundstücksgrenze zu bauen und dass man beim Bauen auf seinem Grundstück mindestens einen Meter Abstand halten muss, insbesondere wenn es sich um den Bau eines Hauses handelt.
Und so baute unser Nachbar einen zweistöckigen Anbau an sein Haus und zwar direkt an der Grundstücksgrenze.
Wir waren zunächst nicht allzu beunruhigt, bis er begann, auf diesem Anbau einen Dachboden mit einem Fenster mit Blick auf unser Grundstück einzubauen. Was uns wirklich verärgert hat, war das Fenster.

Als uns klar wurde, was er vorhatte, beschlossen wir zunächst, mit dem Nachbarn zu sprechen, doch dieser teilte uns mit, dass er bereits alles geplant habe und das Design des Hauses nicht ändern würde, nur weil uns das Fenster mit Blick auf unser Grundstück nicht gefiel.
Anschließend gingen wir zum Architekturamt unserer Stadt. Dort teilte man uns mit, dass der Nachbar zwar gegen das Gesetz verstoße, wir aber trotzdem nichts unternehmen könnten, da er den Anbau auf keinen Fall entfernen würde.
Selbst wenn wir ihn verklagen und natürlich gewinnen, wird dies dennoch zu keinem Ergebnis führen, da dem Nachbarn keine Konsequenzen aus der Nichtbefolgung der Gerichtsentscheidung drohen.

Wir ließen neben dem Nebengebäude unseres Nachbarn einen kleinen Schuppen errichten und beschlossen, ihn ein wenig umzubauen, nämlich ihn höher zu machen und ein Dach so zu bauen, dass es das Fenster des Nachbarhauses abdeckt. So was:
Doch bevor wir mit der Renovierung begannen, warnten wir unseren Nachbarn, dass wir planten, ein hohes Dach zu bauen, das die Aussicht aus seinem Fenster versperren würde.
Übrigens wurde unser Schuppen nach allen Vorschriften gebaut und wir haben beim Bau den erforderlichen Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten, obwohl es sich nicht um eine dauerhafte Konstruktion handelt.

So sieht es jetzt aus und wir sind mit dem Ergebnis zufrieden.