Regelmäßige Kreuzung. Der Fahrer eines Pkw steht auf der äußersten rechten Fahrspur und möchte rechts abbiegen. Ein Schild „Rechtsabbiegen verboten“ und eine Ampel mit vertikaler Signalanordnung sind vorhanden. Die Hauptampel zeigt Rot, rechts daneben leuchtet in einem zusätzlichen Abschnitt ein grüner Pfeil nach rechts. Darf der Fahrer rechts abbiegen?
Analyse der Situation gemäß der Verkehrsordnung: Schild 3.22 „Rechtsabbiegen verboten“ ist ein Verbotsschild. Es untersagt das Rechtsabbiegen, und wichtig zu beachten: Die Ampelsignale heben dieses Verbot nicht auf. Hier liegt eine typische Falle. Viele Fahrer denken: „Die Ampel funktioniert – die Schilder funktionieren nicht.“ Diese Regel gilt jedoch nur für Vorfahrtsschilder, nicht für Verbotsschilder. Paragraph 8.3 der Verkehrsordnung besagt: „Ampelsignale, außer gelb blinkende, haben Vorrang vor Vorfahrtsschildern.“ Beachten Sie den genauen Wortlaut: Vorrang vor Vorfahrtsschildern. Vorfahrtsschilder sind „Hauptstraße“, „Vorfahrt gewähren“, „Durchfahrt ohne Anhalten verboten“ und ähnliche (Schildabschnitt 2). An der abgebildeten Kreuzung hat nur das Schild „Hauptstraße“ Vorfahrt – die Ampel hebt diese jedoch auf. Das Schild „Rechtsabbiegen verboten“ ist ein Verbotsschild (Schildabschnitt 3), weshalb Absatz 8.3 hier keine Anwendung findet. Das Rechtsabbiegeverbot bleibt somit bestehen.
Absatz 8.7.3 „e“ der Straßenverkehrsordnung besagt: „Ein grünes Pfeilsignal in einem zusätzlichen Abschnitt zusammen mit einem gelben oder roten Ampelsignal signalisiert dem Fahrer, dass die Fahrt in der angegebenen Richtung erlaubt ist, sofern Fahrzeuge aus anderen Richtungen ungehindert passieren können.“ Es stellt sich die Frage: Wenn ein Abbiegen durch ein Schild verboten ist, warum gibt es dann einen grünen Pfeil? Die Antwort ist einfach: Die Wirkung des Schildes 3.22 gilt nicht für Fahrzeuge auf festgelegten Strecken. Das heißt, der grüne Pfeil ist hier für den planmäßigen Verkehr – Busse, Oberleitungsbusse und Minibusse – vorgesehen. Für sie ist das Rechtsabbiegen erlaubt. Für einen normalen Pkw gilt weiterhin das Schild „Rechtsabbiegen verboten“.
Antwort: Nein, einem Pkw-Fahrer ist das Rechtsabbiegen verboten. Das Schild 3.22 „Rechtsabbiegen verboten“ ist in Kraft und wird durch Ampeln nicht aufgehoben – Klausel 8.3 räumt nur Vorfahrtsschildern Vorrang ein, zu denen das Verbotsschild nicht gehört. Der grüne Pfeil im Zusatzabschnitt ist für den Linienverkehr bestimmt, für den das Schild nicht gilt.