Welcher der beiden Fahrer hat das Recht, rechts abzubiegen, wenn die Hauptampel Rot zeigt und der grüne Pfeil rechts im zusätzlichen Abschnitt leuchtet?
Eine geregelte Kreuzung mit zwei Fahrspuren für den Verkehr in eine Richtung. Die Hauptampel ist rot, daneben, bei Grün, ist ein zusätzlicher Abschnitt mit einem Pfeil rechts eingeschaltet. Ein rotes Auto steht ganz rechts auf der Fahrspur – darüber weist Schild 5.16 „Fahrrichtungen in den Fahrspuren“ auf Rechtsabbiegen hin. Ein gelbes Auto steht ganz links auf der Fahrspur – darüber erlaubt Schild 5.16 das Fahren nach links oder rechts. Beide Fahrer wollen rechts abbiegen.
Analyse der Situation gemäß der ukrainischen Straßenverkehrsordnung:
Abschnitt 8.7.3 „b“ der Straßenverkehrsordnung besagt: „Ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund erlaubt die Fahrt in der angegebenen Richtung. Dasselbe gilt für einen grünen Pfeil im zusätzlichen Abschnitt der Ampel.“ Vereinfacht ausgedrückt: Der grüne Pfeil im zusätzlichen Abschnitt ist ein vollwertiges Rechtsabbiegesignal. Es enthält keinen Hinweis wie „nur von der äußersten Fahrspur“ – alle Fahrzeuge, die durch ein Schild über ihrer Fahrspur zur Rechtsabbiegung berechtigt sind, dürfen abbiegen.
Abschnitt 8.7.3 „e“ der Straßenverkehrsordnung besagt: „Ein grüner Pfeil im zusätzlichen Abschnitt zusammen mit einem gelben oder roten Ampelsignal signalisiert dem Fahrer, dass die Fahrt in der angegebenen Richtung erlaubt ist, vorausgesetzt, Fahrzeuge aus anderen Richtungen können ungehindert passieren.“ Das heißt, Rechtsabbiegen in diesen Abschnitt ist auch bei Rotlicht erlaubt – Sie müssen jedoch allen Fahrzeugen, die aus anderen Richtungen auf Ihr grünes Licht kommen, Vorfahrt gewähren.
S. 16.9 der Straßenverkehrsordnung: „Fährt der Fahrer in Richtung des im zusätzlichen Abschnitt eingeschalteten Pfeils, während die Ampel gelb oder rot leuchtet, muss er Fahrzeugen aus anderen Richtungen Vorfahrt gewähren.“ Wichtig: Es besteht hier keine Pflicht, die äußerste rechte Fahrspur zu belegen. Die Pflicht, die „äußerste rechte (linke) Fahrspur zu belegen“, findet sich in einem anderen Absatz desselben Abschnitts – und bezieht sich auf den aufgemalten grünen Pfeil auf dem weißen Schild neben dem roten Lichtsignal, nicht auf den eingeschalteten zusätzlichen Abschnitt. Es handelt sich um unterschiedliche Dinge, und genau hier liegt die häufigste Ursache für Verwirrung.
Schild 5.16 „Fahrspuren“: Es legt fest, wer von welcher Fahrspur aus fahren darf. Über der rechten Fahrspur: „Nur rechts“, über der linken: „Links oder rechts“. Die Markierung und das Schild erlauben einem gelben Fahrzeug direkt das Rechtsabbiegen aus seiner Fahrspur. Da der zusätzliche Abschnitt (und nicht das Schild) beleuchtet ist, gilt die Beschränkung für die äußerste Fahrspur nicht – das gelbe Fahrzeug hat das volle Recht, gleichzeitig mit dem roten Fahrzeug rechts abzubiegen.
Abschnitt 10.4 der Straßenverkehrsordnung: „Beim Rechtsabbiegen ist so vorzugehen, dass das Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand fährt.“ Jeder Fahrer biegt auf seiner eigenen Spur in seine Zielspur ein, ohne die Fahrspur des Nachbarn zu kreuzen: Das rote Fahrzeug fährt auf die rechte Fahrspur, das gelbe auf die linke. So trennen sie sich ohne Konflikte.
Antwort: Ja, beide biegen ab. Das rote Fahrzeug biegt auf die äußerste rechte Fahrspur ab, das gelbe auf die angrenzende linke, jeder auf seiner eigenen Spur. Das Schild 5.16 über der linken Fahrspur erlaubt dem gelben Fahrzeug das Rechtsabbiegen, und der grüne Pfeil auf dem zusätzlichen Abschnitt (anders als der Pfeil auf dem Schild) verpflichtet den Fahrer nicht, die äußerste rechte Fahrspur zu belegen. Beide Fahrer sind verpflichtet, Fußgänger und Fahrzeuge aus anderen Richtungen bei Grünlicht passieren zu lassen.